Gefasste Skulpturen
Die Funktion der Fassung als untergrundnivellierendes Element spielt bei Skulpturen eine noch größere Rolle, als bei polychrom gestalteten Möbeln. Denn um einen möglichst gleichmäßigen und satten Farbauftrag auf allen Flächen zu gewährleisten und auch um eine eventuelle Teilvergoldung vorzunehmen ist die Fassung zwingend erforderlich. Zudem lässt die Fassung weitere gestalterische Möglichkeiten zu, wie z.B. Gravuren, oder Punzierungen im Kreidegrund - ohne, dass diese Verzierungen vorher im Holztäger festgelegt worden wären. Bemerkenswert ist auch, dass in früheren Zeiten der Fassmaler (also derjenige, der die Fassung aufgebracht und ausgestaltet hat) den Charakter einer Skulptur bestimmt hat - und nicht der Bildhauer. Dieser hat zwar den Untergrund angelegt, aber es gibt viele Beispiele vor allem mittelalterlicher Skulpturen, bei denen der Fassmaler z.B. den Haaransatz oder die Gewänder an anderen Stellen angelegt hat, als eigentlich vom Bildhauer vorgesehen. Aber dies ist eben erst bei genauerer Betrachtung offensichtlich, denn ab einer gewissen Entfernung zur Skulptur wirkt nur noch die Fassung und nicht mehr der geschnitzte Untergrund.
Im mitteleuropäischen Raum sind gefasste Holzskulpturen spätestens seit der Romanik (ca. 900 - ca. 1250 n.Chr.) nachweisbar; erhalten sind vor allem Kruzifixe und Heiligenskulpturen in Kirchen. So auch die Skulptur auf dem Foto, dargestellt wohl der Hl. Godehard, entstanden vermutlich in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts oder der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts.
Im mitteleuropäischen Raum sind gefasste Holzskulpturen spätestens seit der Romanik (ca. 900 - ca. 1250 n.Chr.) nachweisbar; erhalten sind vor allem Kruzifixe und Heiligenskulpturen in Kirchen. So auch die Skulptur auf dem Foto, dargestellt wohl der Hl. Godehard, entstanden vermutlich in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts oder der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts.