Freilegungstreppen:
Freilegungstreppen
werden bei gefassten und bemalten Objekten angelegt, die ein- oder
mehrfach überfasst bzw. übermalt sind und freigelegt werden sollen. Es
werden in kleinen Feldern nebeneinander die Schichten in ihrer Abfolge
mit einem Skalpell freigelegt, so dass alle Schichten in ihrer Abfolge
und ihrem Zustand einsehbar sind. Bei umfassenden Untersuchungen sollte
in jedem Fassungsbereich mindestens eine Freilegungstreppe angelegt
werden. Freilegungstreppen dienen in erster Linie als Entscheidungshilfe
ob und welche Schicht freigelegt werden soll.